Mittwoch, 18. März 2009

Nr.38

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Nr.37

Montag, 16. März 2009

Nr.36

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Sonntag, 15. März 2009

Nr.35

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Mittwoch, 11. März 2009

Nr.34

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Sonntag, 8. März 2009

8.März

Für alle Frauen, die heute vor ihrem PC rumdümpeln, weil alles so ist, wie an einem ganz gewöhnlichen Sonntag:

Es ist Frauentag! Alles Gute!
(Wenn Euch das sonst schon keiner sagt.)

Heut wird richtig einer drauf gemacht, oder so ...

Freitag, 6. März 2009

Amerikanische Zustände

Das mag der eine gut, der andere schlecht finden, aber jedenfalls haben die das in Amerika schon lange: Da gibts eine Kartei (heutzutage natürlich modern im Internet), für jederman einsehbar, in der sämtliche freilebenden Sexualstraftäter mit vollem Namen, Wohnort, Adresse etc. aufgeführt sind. Ich berichtete darüber.

Das Erscheinen eines solchen Ex-Täters (manch einer von ihnen hat nur nackt gebadet und wurde als Exhibitionist verurteilt) löst Panik in den betreffenden Ortschaften aus und nicht selten eine Treibjagd, die es mit sich bringt, das solcherlei Ex-Straftäter wie Nomaden durch die Lande ziehen in der Hoffnung, einmal irgendwo anzukommen, wo man sie in Ruhe läßt.

So ähnlich geht es jetzt diesem Haftentlassenen in Heinsberg, für den ich nicht unbedingt eine Lanze brechen will; ich kenn´ ihn ja nicht. Jedenfalls gibts einen Psychiater, der gesagt hat, er sei resozialisierbar, und zwei andere behaupten, die Rückfallgefahr sei groß.
Da es sich bei ihm mitnichten um einen Nacktbader handelt, sondern um einen richtigen brutalen Vergewaltiger, haben die Heinsberger Einwohner schon ein Problem damit. Der Landrat, der gleichzeitig Chef über die dortige Polizei ist, wollte Panik vermeiden und hat deshalb selbst vor D. gewarnt.

Man kann sich fragen, ob das nun rechtens ist. Geprüft wird es gerade. Aber es ändert nichts am Problem:
Regelmäßig, denn dies ist nicht der erste Fall, schwappt in Deutschland die Diskussion über, was mit gefährlichen Gewaltstraftätern zu tun ist, wenn sie ihre Strafe abgebüßt haben, aber nicht minder gefährlich scheinen. Die deutsche Justiz setzt auf das Prinzip Strafe und Resozialisierung und versäumt deswegen regelmäßig, bei derartigen Tätern eine anschließende Sicherheitsverwahrung anzuordnen. Nach soundsovielen Jahren Haft müsse einer doch eingesehen haben ...

Aber was, wenn nicht???

Jedenfalls wird nun von allerhöchstem Gericht geprüft, ob eine nachträglich angeordnete Sicherheitsverwahrung überhaupt zulässig ist.
Eine Frage, die ich für vollkommen unsinnig halte. Denn wie die Prognose für einen ehemaligen Straftäter am Ende seiner langjährigen Haft sein wird, lässt sich ja nun wahrlich nicht in all den Jahren zuvor feststellen. Abgesehen davon, dass ja sowieso niemand reingucken kann. Ein Restrisiko bleibt immer.
Allerdings ist da wirklich die Frage, ob es gut, richtig und sinnvoll ist, den Bürger quasi zur Selbstjustiz zu treiben, nur weil die ordentliche Justiz - wieder einmal - in Schockstarre verfallen ist angesichts eines Problems, das - wieder einmal - in unserem komplizierten Rechtsgefüge vollkommen ausser Betracht blieb.

Mittwoch, 4. März 2009

Nr.33

fensterzummeer

Auf die Plätze, fertisch, los!

An der österreichischen Gerichtsbarkeit kann sich die deutsche eine Scheibe abschneiden, jawoll! Ratzfatz an einem Tag Anklageerhebung und Urteil - wie wäre das hierzulande möglich?

Allerdings nehme ich an, dass die Österreicher, denen man durchaus eine ähnliche Bürokratie wie den Deutschen nachsagt, im vorliegenden Fall sehr speziell gehandelt ... äääh, verhandelt haben. Denn es war schon etwas brisant, einen deutschen Landeschef vor Gericht zu ziehen, auch noch wegen des Vorwurfes, am Tod eines Menschen schuld zu sein.
Nu isser vorbestraft, wie in den Morgennachrichten betont wird, nur nach österreichischem, nicht jedoch deutschem Recht, der Herr Althaus. Und man kann sich fragen, ob ein Vorbestrafter, wo auch immer, noch als Landeschef tragbar ist.

In Erfurt allerdings atmete man auf, aus mancherlei Gründen. Es sei gut, wenn das Machtvakuum wieder geschlossen würde, sagen die einen. Noch immer sei Althaus d e r Kandidat im bevorstehenden Kampf um den Landtag.
Die anderen fürchten, nicht zu Unrecht, dass eben diese Vorstrafe im Wahlkampf thematisiert werden könne und wird. Wie auch nicht? Der kleinste Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst muss bei Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, aber der Landeschef kann vorbestraft sein? Wie sollte das gehen?

Es wird gehen, da bin ich zuversichtlich. Und Althausens Anhänger werden diesen "kleinen Patzer" im Lebenslauf ihres Idols gekonnt zu ignorieren wissen.

Ob der Herr Althaus, tieftiefgläubiger Christ, wie wir alle aus seinen Pro-Kreationismus-Statements wissen, selbst damit klar kommt, dass er für die fahrlässige Verursachung eines vorzeitigen menschlichen Todes mit nicht einmal 40 000 Euro "bezahlen" kann ... das muss er mit sich und seinem Herrn ausmachen, wenn die Stunde der Abrechnung gekommen ist.

Montag, 2. März 2009

Nr.32

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