Sonntags ... oder: Uns gehts gut!
Wie gut es einer Gesellschaft geht, merkt man daran, worum sich die Leute vor Gericht streiten. Womit ich nicht etwa meine, dass oder ob Leute wie Ackermann & Co. vor Gericht stehen. Daran- im Gegenteil - kann man bestenfalls sehen, wie (selbst)kritisch eine Gesellschaft mit ihren Auswüchsen umgeht. Unter diesem Aspekt ist es erstaunlich, dass Ackermann dunnemals überhaupt ...
Aber nicht darüber wollen wir reden, sondern von den ganzen normalen Rechtsstreitigkeiten, in denen irgendwer irgendwas für sich selbst erstreiten will. Zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Erbrechtssachen oder ... ja, auch im Namensrecht.
Wurde doch dieser Tage vor dem Bundesverfassungsgericht(!) verhandelt, wer sich wann welche Namen geben darf und wie viele.
Jaja, d a s beschäftigt das Land und die Gerichte!
Als da waren die Zahnärztin T. und ihr neuer Ehegatte Rechtsanwalt K.-H., welchletzteres nicht etwa für Karl-Heinz steht, sondern für den nicht genannt sei sollenden Nachnamen des Herrn.
T., die schon Kinder aus erster Ehe hatte, wollte um deretwillen ihren Namen behalten, gleichzeitig jedoch den doppelten vom neuen Ehgatten hinzu kriegen, um ihre Verbundenheit mit ihm zu bekunden. Eigentlich hatte sie das ja schon im Standesamt getan, das Bekunden, aber jeder sollte es auch sehen. Auf dem Briefkopf oder so. Da wäre sie dann Frau Dr.T.-K.-H. oder Fr. Dr. K.-H.-T. gewesen, was irgendwie so ähnlich wie ein Adelstitel geklungen hätte oder aber wie manche altvordere Anrede, die wir ja abgeschafft haben.
Der Standesbeamte hatte solcherart Ansinnen mit Hinweis auf geltendes Namensrecht abgelehnt, ebenso die jeweils instanzlich ansteigenden Gerichte, die in der Folge bemüht wurden.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun, dass weder der Standesbeamte, noch die anderen Gerichte etwas verkehrt gemacht haben. Die Begründung hierfür spare ich Ihnen und mir.
Ich ziehe daraus den Schluss, dass es uns ja doch recht gut zu gehen scheint, wenn wir uns um solche Sachen streiten. Da kommen weder Hunger, noch Geldnot, noch Kinderschänder im Netz drin vor, sondern nur der verständliche (wenn auch im vorliegenden Fall etwas übertriebene) Wunsch nach einem kleinen, privaten Glück. Das wollen wir ja irgendwie alle.
Ist es nicht schön, dass wir keine anderen Sorgen und unsere höchsten Gerichte nichts Schlimmeres zu verhandeln haben als so etwas?
Uns geht es gut!
Und beim nächsten Mal reden wir davon, wie nützlich Horrorszenarien wie Meteoritenabstürze und Solarstürme gegen die Wirtschaftskrise sind.
Aber vermutlich nicht sonntags.
Aber nicht darüber wollen wir reden, sondern von den ganzen normalen Rechtsstreitigkeiten, in denen irgendwer irgendwas für sich selbst erstreiten will. Zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Erbrechtssachen oder ... ja, auch im Namensrecht.
Wurde doch dieser Tage vor dem Bundesverfassungsgericht(!) verhandelt, wer sich wann welche Namen geben darf und wie viele.
Jaja, d a s beschäftigt das Land und die Gerichte!
Als da waren die Zahnärztin T. und ihr neuer Ehegatte Rechtsanwalt K.-H., welchletzteres nicht etwa für Karl-Heinz steht, sondern für den nicht genannt sei sollenden Nachnamen des Herrn.
T., die schon Kinder aus erster Ehe hatte, wollte um deretwillen ihren Namen behalten, gleichzeitig jedoch den doppelten vom neuen Ehgatten hinzu kriegen, um ihre Verbundenheit mit ihm zu bekunden. Eigentlich hatte sie das ja schon im Standesamt getan, das Bekunden, aber jeder sollte es auch sehen. Auf dem Briefkopf oder so. Da wäre sie dann Frau Dr.T.-K.-H. oder Fr. Dr. K.-H.-T. gewesen, was irgendwie so ähnlich wie ein Adelstitel geklungen hätte oder aber wie manche altvordere Anrede, die wir ja abgeschafft haben.
Der Standesbeamte hatte solcherart Ansinnen mit Hinweis auf geltendes Namensrecht abgelehnt, ebenso die jeweils instanzlich ansteigenden Gerichte, die in der Folge bemüht wurden.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun, dass weder der Standesbeamte, noch die anderen Gerichte etwas verkehrt gemacht haben. Die Begründung hierfür spare ich Ihnen und mir.
Ich ziehe daraus den Schluss, dass es uns ja doch recht gut zu gehen scheint, wenn wir uns um solche Sachen streiten. Da kommen weder Hunger, noch Geldnot, noch Kinderschänder im Netz drin vor, sondern nur der verständliche (wenn auch im vorliegenden Fall etwas übertriebene) Wunsch nach einem kleinen, privaten Glück. Das wollen wir ja irgendwie alle.
Ist es nicht schön, dass wir keine anderen Sorgen und unsere höchsten Gerichte nichts Schlimmeres zu verhandeln haben als so etwas?
Uns geht es gut!
Und beim nächsten Mal reden wir davon, wie nützlich Horrorszenarien wie Meteoritenabstürze und Solarstürme gegen die Wirtschaftskrise sind.
Aber vermutlich nicht sonntags.
erphschwester - 10. Mai, 11:09
die leute ham
das eben
frau t. wollte die offiziell kriegen.