Amerikanische Zustände
Das mag der eine gut, der andere schlecht finden, aber jedenfalls haben die das in Amerika schon lange: Da gibts eine Kartei (heutzutage natürlich modern im Internet), für jederman einsehbar, in der sämtliche freilebenden Sexualstraftäter mit vollem Namen, Wohnort, Adresse etc. aufgeführt sind. Ich berichtete darüber.
Das Erscheinen eines solchen Ex-Täters (manch einer von ihnen hat nur nackt gebadet und wurde als Exhibitionist verurteilt) löst Panik in den betreffenden Ortschaften aus und nicht selten eine Treibjagd, die es mit sich bringt, das solcherlei Ex-Straftäter wie Nomaden durch die Lande ziehen in der Hoffnung, einmal irgendwo anzukommen, wo man sie in Ruhe läßt.
So ähnlich geht es jetzt diesem Haftentlassenen in Heinsberg, für den ich nicht unbedingt eine Lanze brechen will; ich kenn´ ihn ja nicht. Jedenfalls gibts einen Psychiater, der gesagt hat, er sei resozialisierbar, und zwei andere behaupten, die Rückfallgefahr sei groß.
Da es sich bei ihm mitnichten um einen Nacktbader handelt, sondern um einen richtigen brutalen Vergewaltiger, haben die Heinsberger Einwohner schon ein Problem damit. Der Landrat, der gleichzeitig Chef über die dortige Polizei ist, wollte Panik vermeiden und hat deshalb selbst vor D. gewarnt.
Man kann sich fragen, ob das nun rechtens ist. Geprüft wird es gerade. Aber es ändert nichts am Problem:
Regelmäßig, denn dies ist nicht der erste Fall, schwappt in Deutschland die Diskussion über, was mit gefährlichen Gewaltstraftätern zu tun ist, wenn sie ihre Strafe abgebüßt haben, aber nicht minder gefährlich scheinen. Die deutsche Justiz setzt auf das Prinzip Strafe und Resozialisierung und versäumt deswegen regelmäßig, bei derartigen Tätern eine anschließende Sicherheitsverwahrung anzuordnen. Nach soundsovielen Jahren Haft müsse einer doch eingesehen haben ...
Aber was, wenn nicht???
Jedenfalls wird nun von allerhöchstem Gericht geprüft, ob eine nachträglich angeordnete Sicherheitsverwahrung überhaupt zulässig ist.
Eine Frage, die ich für vollkommen unsinnig halte. Denn wie die Prognose für einen ehemaligen Straftäter am Ende seiner langjährigen Haft sein wird, lässt sich ja nun wahrlich nicht in all den Jahren zuvor feststellen. Abgesehen davon, dass ja sowieso niemand reingucken kann. Ein Restrisiko bleibt immer.
Allerdings ist da wirklich die Frage, ob es gut, richtig und sinnvoll ist, den Bürger quasi zur Selbstjustiz zu treiben, nur weil die ordentliche Justiz - wieder einmal - in Schockstarre verfallen ist angesichts eines Problems, das - wieder einmal - in unserem komplizierten Rechtsgefüge vollkommen ausser Betracht blieb.
Das Erscheinen eines solchen Ex-Täters (manch einer von ihnen hat nur nackt gebadet und wurde als Exhibitionist verurteilt) löst Panik in den betreffenden Ortschaften aus und nicht selten eine Treibjagd, die es mit sich bringt, das solcherlei Ex-Straftäter wie Nomaden durch die Lande ziehen in der Hoffnung, einmal irgendwo anzukommen, wo man sie in Ruhe läßt.
So ähnlich geht es jetzt diesem Haftentlassenen in Heinsberg, für den ich nicht unbedingt eine Lanze brechen will; ich kenn´ ihn ja nicht. Jedenfalls gibts einen Psychiater, der gesagt hat, er sei resozialisierbar, und zwei andere behaupten, die Rückfallgefahr sei groß.
Da es sich bei ihm mitnichten um einen Nacktbader handelt, sondern um einen richtigen brutalen Vergewaltiger, haben die Heinsberger Einwohner schon ein Problem damit. Der Landrat, der gleichzeitig Chef über die dortige Polizei ist, wollte Panik vermeiden und hat deshalb selbst vor D. gewarnt.
Man kann sich fragen, ob das nun rechtens ist. Geprüft wird es gerade. Aber es ändert nichts am Problem:
Regelmäßig, denn dies ist nicht der erste Fall, schwappt in Deutschland die Diskussion über, was mit gefährlichen Gewaltstraftätern zu tun ist, wenn sie ihre Strafe abgebüßt haben, aber nicht minder gefährlich scheinen. Die deutsche Justiz setzt auf das Prinzip Strafe und Resozialisierung und versäumt deswegen regelmäßig, bei derartigen Tätern eine anschließende Sicherheitsverwahrung anzuordnen. Nach soundsovielen Jahren Haft müsse einer doch eingesehen haben ...
Aber was, wenn nicht???
Jedenfalls wird nun von allerhöchstem Gericht geprüft, ob eine nachträglich angeordnete Sicherheitsverwahrung überhaupt zulässig ist.
Eine Frage, die ich für vollkommen unsinnig halte. Denn wie die Prognose für einen ehemaligen Straftäter am Ende seiner langjährigen Haft sein wird, lässt sich ja nun wahrlich nicht in all den Jahren zuvor feststellen. Abgesehen davon, dass ja sowieso niemand reingucken kann. Ein Restrisiko bleibt immer.
Allerdings ist da wirklich die Frage, ob es gut, richtig und sinnvoll ist, den Bürger quasi zur Selbstjustiz zu treiben, nur weil die ordentliche Justiz - wieder einmal - in Schockstarre verfallen ist angesichts eines Problems, das - wieder einmal - in unserem komplizierten Rechtsgefüge vollkommen ausser Betracht blieb.
erphschwester - 6. Mär, 07:29
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