Einstweilige Verfügung!

Der informierte Bundesbürger hatte gestern zur Kenntnis genommen, daß der GDL per Einstweiliger Verfügung der Streik im Güter- und Fernverkehr verboten wurde.

Als Begründung führte man die zu erwartenden großen Schäden an, deren Ausmaß im zweistelligen Millionenbereich eingeordnet wurde. Die Medien berichteten im Vorfeld bereits über Industriezweige, die zwingend auf die Gütertransporte der Bahn angewiesen sind und binnen kurzem zum Erliegen gebracht werden könnten, würde der Streik tatsächlich durchgeführt.
Auf Grund dieser "Unverhältnismäßigkeit" untersagte nun gestern das Arbeitsgericht Nürnberg die geplanten Streiks. Was eine juristische Pikanterie ist. Denn man ist sich durchaus uneins, ob ein lokales Gericht eine Entscheidung treffen darf, die für das gesamte Bundesgebiet gilt.

Richtig ist, daß die Bahn auf Grund ihrer vielfältigen Niederlassungen im Prinzip bei etlichen Gerichten Klage führen darf. Deshalb auch die gleichzeitige Klage beim Arbeitsgericht in Chemnitz, wo Streiks nicht nur im Güter- und Fernverkehr, sondern auch im Regionalverkehr untersagt wurden.

Die GDL, die zunächst Streikverzicht bis Sonntag zugesagt hatte, schien überrascht. Man sei immer im Kontakt gewesen, hätte sich sogar einer Vermittlung durch Dritte geöffnet und warte noch immer auf jedwedes Angebot der Bahn. Stattdessen diese Klagen, die - siehe oben - im Prinzip an jedem Standort der Bahn bundesweit wiederholt und ins Uferlose getrieben werden könnten.

Offenbar ist die GDL nun nicht mehr bereit, den Arbeitskampf statt auf die herkömmliche Weise jeweils vor Gericht auszutragen. Sie kündigte für heute zwischen acht und zehn Uhr Streiks der S-Bahn in Berlin und Hamburg an. Wohl wissend, daß man sich damit nicht an die 24-stündige Ankündigungsfrist hält, die einstens zugesagt war. Und auch wissend, daß seitens der Bahn so rasch nicht würde reagiert und Ersatz durch verbeamtete Lokführer geschaffen werden könnte.

Angesichts dieses taktischen Vorgehens der Tarifgegner darf man sich schon einmal fragen, ob der Streik als Mittel im Tarifstreik noch taugt, wenn Gerichte ihr Veto erheben und monetäre Gründe gegeneinander aufwiegen können. Die Generalisierung dieses Vorgehens liefe darauf hinaus, die Nachteile des Geringerverdienenden gegen die des Höherverdienenden stets als minderwertig einzustufen.

Oder sehe ich da ´was verkehrt?
Machopan - 10. Aug, 00:29

Du siehst das schon richtig

aber eben nicht durch die richtige Brille. Es kann ja nicht angehen, dass so eine radikale Minderheit von terrorbereiten Lokführern, einem Staatsunternehmen, das zur Börse muss, das Folterwerkzeug "Streik" androht.

Die Jungs können doch von Glück sagen, dass sie vor einem "ordentlichen" Gericht standen und nicht gleich bis zur Hinrichtung in Beugehaft genommen wurden.
"Streiken" ist out, "kuschen" ist in.

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