abmahnung

Nachstehend aufgeführte Abmahnung habe ich erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die Ebay GmbH mit Sitz in Dreilinden in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert.Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.

Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 9462591640015 geschehen.

Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.

Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 950.94 Euro.

Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 05.11.2008 - 18:00 Uhr bei uns eingehend.

Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.

Mit freundlichen Grüßen,


Da diese Sache mich gar nicht betrifft (falsche e-mail-Adresse) überlege ich, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, meinerseits gegen die Anwaltskanzlei wegen Nötigung vorzugehen.

TIPPS?
sjAlfur - 25. Okt, 18:48

Hab die Mail auch erhalten, nehme aber an - auch aufgrund der Absenderadresse - dass die Mail nicht von der Kanzlei kommt. Vielleicht sollte man die Kanzlei darauf aufmerkam machen?

erphschwester - 25. Okt, 18:55

gibt´s den ...

... freiherr denn? hast du mal geguckt? ist doch in eurer ecke.
sjAlfur - 25. Okt, 19:31

also die kanzlei gibt es zumindest als homepage. und auch die seite der mail-absender-domain gibt es, wobei ich den zusammenhang zwischen den beiden nicht sehe...

ich werde die kanzlei mal anschreiben und nachfragen. wenn die davon auch nichts wissen, ist das einerseits vielleicht ein hilfreicher hinweis für sie, zudem sind die auch im internetrecht aktiv, vielleicht wollen die ja was gegen den spammer unternehmen...
erphschwester - 25. Okt, 19:35

o.k.

muss ich nix machen. danke!
synchrono - 25. Okt, 23:26

Mach bloß nicht den Anhang auf...

ist wohl ne perfide Maschen einen Virus zu versenden:


http://www.seeblog.seelicht.ch/ebay-guenter-frhr-v-gravenreuth/

pathologe - 26. Okt, 06:39

Ich

haette erst einmal nach der Auktionsnummer geforscht. (Habe ich auch gerade gemacht) Darunter ist aber weder ein aktueller noch ein abgelaufener Artikel zu finden.

Danach wuerde ich mir mal diese Seiten durchlesen, um herauszufinden, dass hier jemand auf einem bekannten und beruechtigten Namen Trittbrett faehrt. Denn eine Kanzlei wuerde wohl kaum eine Rechnung bzw. Abmahnung als Anhang im .zip-Format schicken. (Habe ich Recht? Ist es eine gezippte Datei?) Wenn ich Anwalt waere, wuerde ich ein PDF-Dokument schicken, da dieses weder einen Virus oder Trojaner enthaelt, noch ohne groesseren Aufwand modifiziert werden kann.

Im Uebrigen bekam ich gerade eine Mail von StayFriends, die darauf hinweist, dass in deren Namen entsprechende Mails ebenfalls versandt wurden, die aber nicht von StayFriends stammen.

steppenhund - 26. Okt, 07:43

Ich hab schon vor einiger Zeit, einigen Monaten, gehört, dass bezüglich ebay eine Abmahnungsaktion läuft. Ich habe dann lange nichts gehört.
Wie der Pathologe schon schreibt, ist aber das zip.file eher verdächtig, dass es sich um Trittbrettfahrer und vermutlich um eine Infiltrationsmasche handelt.

sjAlfur - 26. Okt, 07:59

Nee,...

...geöffnet wird gar nichts. Die Mail ist ganz billiger Spam. Dennoch ist der betroffenen Kanzlei vielleicht nicht bewusst, dass in ihrem Namen Spam verschickt wird. Da sollte man die zumindest darauf aufmerksam machen.

sjAlfur - 26. Okt, 08:02

Wobei...

...wenn ich mir so durchlese, wofür die Kanzlei bekannt geworden ist... Naja.
erphschwester - 26. Okt, 08:18

jedenfalls ...

... weiss ich jetzt, auf welche weise ich hier nach langem schweigen wieder "kontakt" kriege. ;)

Danke, Jungs!

synchrono - 26. Okt, 11:55

Genau...

Einfach mal den "Beschützer-Instinkt" wecken...;-)

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