Samstag, 16. Mai 2009

Nr.58

406000036

Ooops! ... oder:Wie konnte ich mich so irren?

Erinnern Sie sich noch an diesen schönen Rechtsbegriff "Verbotsirrtum"?

Wir lernten ihn dunnemals durch Herrn Ackermann kennen, der nicht zwingend gewusst haben muss, dass es strafwürdig ist, sich selbst die Taschen voll zu schaufeln, während die Aktionäre draufzahlen.
Einen Moment lang atmeten wir damals auf und meinten bessere Karten zu haben, wenn wir dies oder jenes zugewachsene Verkehrsschild nicht sehen, wurden aber schnell eines Besseren belehrt. Der kleine Bürger und (Ordnungs-)Straftäter hat alle Pflicht dieser Welt, sich mit der Rechts- und sonstigen Lage vertraut zu machen, ehe er handelt.

Es kann schließlich nicht jeder ein Ackermann sein.

Nun erfahren wir, und zwar von allerhöchster Stelle, dass der Verbotsirrtum auch für Ehrenmörder gelten sollte. Die allerhöchste Stelle ist in diesem Fall der Herr Hassemer, ehemaliger Vize vom Bundesverfassungsgericht. Vielleicht ist es gut, dass er ein ehemaliger ist, denn seine neuesten Rechtsauffassungen wirken doch sehr krude, jedenfalls wie die von einem, der nicht kapiert hat, dass Multikulti nicht funktioniert.
Hassemer meint, dem Ehrenmord, den man doch - bitteschön! - vor seinem sozialen Hintergrund sehen solle, fehle es an niedrigen Beweggründen. Weshalb hier Mord nicht Mord, sondern bestenfalls Totschlag sei, was in der Strafzumessung schon einen ordentlich Unterschied macht. Und übrigens sollte bei jungen Straftätern eben dann das Jugendstrafrecht angewendet werden.

Frau Freudenberg vom Deutschen Juristinnenbund ist da ein wenig anderer Meinung. Sie sagt, von Irrtum, schon gar nicht dem des Verbotes eines Mordes, könne ja nun wahrlich nicht die Rede sein. Mord bleibe Mord, und jeder in Deutschland (und übrigens auch anderswo) Lebende wisse das sehr wohl. Zudem sei es kein Zufall, dass oft und gerade die nichtvolljährigen Familienmitglieder mit der Ausführung der Tat beauftragt würden. Man sei sich sehr wohl darüber im Klaren, dass diese eine geringere Strafe erwarte als die Erwachsenen. Und wenn so viel Klarheit herrsche, könne von Verbotsirrtum aber nun mal gar nicht die Rede sein.

Die Kommentatorin der FR, Frau Rüssmann, wiederum anerkennt das Anliegen des Herrn Hassemer, wegzukommen vom Bild des bärtigen, terroristischen, frauenmordenden Moslems, findet jedoch das Beispiel denkbar schlecht gewählt. Denn wer familiäre Konflikte durch Mord löst (das sag jetzt ich) bleibt immernoch ein Mörder.

Alles in allem, das festzustellen sei erlaubt, bleibt der Hinweis:
Wenn unsere Gerichtsbarkeit (und solch Gedankengut könnte sich auch in der aktiven breit machen) nicht anfängt, diese weichgespülte Rechtssprechung durch wirkliches Recht zu ersetzen, dann mag der Verbotsirrtum künftig für alle gelten und jegliches Gericht seiner Auflösung zugeführt werden.

Motto:

Meine Bilder kann man kaufen. Meine Texte und meine Meinung nicht. D-J

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