An der österreichischen Gerichtsbarkeit kann sich die deutsche eine Scheibe abschneiden, jawoll! Ratzfatz an einem Tag Anklageerhebung und Urteil - wie wäre das hierzulande möglich?
Allerdings nehme ich an, dass die Österreicher, denen man durchaus eine ähnliche Bürokratie wie den Deutschen nachsagt, im vorliegenden Fall sehr speziell gehandelt ... äääh, verhandelt haben. Denn es war schon etwas brisant, einen deutschen Landeschef vor Gericht zu ziehen, auch noch wegen des Vorwurfes, am Tod eines Menschen schuld zu sein.
Nu isser vorbestraft, wie in den Morgennachrichten betont wird, nur nach österreichischem, nicht jedoch deutschem Recht, der Herr Althaus. Und man kann sich fragen, ob ein Vorbestrafter, wo auch immer, noch als Landeschef tragbar ist.
In Erfurt allerdings atmete man auf, aus mancherlei Gründen. Es sei gut, wenn das Machtvakuum wieder geschlossen würde, sagen die einen. Noch immer sei Althaus d e r Kandidat im bevorstehenden Kampf um den Landtag.
Die anderen fürchten, nicht zu Unrecht, dass eben diese Vorstrafe im Wahlkampf thematisiert werden könne und wird. Wie auch nicht? Der kleinste Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst muss bei Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, aber der Landeschef kann vorbestraft sein? Wie sollte das gehen?
Es wird gehen, da bin ich zuversichtlich. Und Althausens Anhänger werden diesen "kleinen Patzer" im Lebenslauf ihres Idols gekonnt zu ignorieren wissen.
Ob der Herr Althaus, tieftiefgläubiger Christ, wie wir alle aus seinen Pro-Kreationismus-Statements wissen, selbst damit klar kommt, dass er für die fahrlässige Verursachung eines vorzeitigen menschlichen Todes mit nicht einmal 40 000 Euro "bezahlen" kann ... das muss er mit sich und seinem Herrn ausmachen, wenn die Stunde der Abrechnung gekommen ist.
erphschwester - 4. Mär, 06:59